Zeiterfassung im Homeoffice: Alles, was Sie wissen müssen

Auch im Homeoffice müssen Unternehmen die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch erfassen. Das gilt unabhängig davon, ob Mitarbeitende vollständig von zu Hause arbeiten oder zwischen Büro und Homeoffice wechseln. Die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung steht einer Vertrauensarbeitszeit nicht grundsätzlich entgegen: Flexible Arbeitszeiten bleiben möglich, müssen aber nachvollziehbar dokumentiert werden.

In der Praxis stellt sich vor allem die Frage, wie Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Pausen im Homeoffice zuverlässig erfasst werden können. Dafür kommen beispielsweise Stundenzettel, Excel-Tabellen oder digitale Lösungen mit Browser und Smartphone-App infrage. Gerade bei hybriden Arbeitsmodellen ist es hilfreich, wenn Zeitbuchungen unabhängig vom Arbeitsort in einem gemeinsamen System zusammenlaufen.

Dieser Beitrag erklärt die rechtlichen Grundlagen der Zeiterfassung im Homeoffice, stellt geeignete Erfassungsmethoden vor und zeigt, worauf Unternehmen bei Pausen, flexiblen Arbeitszeiten und der praktischen Einführung achten sollten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zeiterfassung ist auch im Homeoffice Pflicht: Arbeitgeber müssen ein System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit ihrer Beschäftigten bereitstellen. Mehr zu den rechtlichen Grundlagen erfahren Sie im Beitrag Arbeitszeiterfassung.
  • Vertrauensarbeitszeit bleibt möglich: Unternehmen können ihren Beschäftigten weiterhin Freiräume bei der Gestaltung ihrer Arbeitszeit geben. Vertrauensarbeitszeit und Zeiterfassung schließen sich nicht aus.
  • Beginn, Ende und Dauer dokumentieren: Die tägliche Arbeitszeit muss nachvollziehbar erfasst werden. Pausen sind bei der Berechnung der tatsächlichen Arbeitszeit zu berücksichtigen.
  • Verschiedene Erfassungsmethoden sind möglich: Arbeitszeiten können beispielsweise mit Stundenzetteln, Excel, einer Browser-Anwendung oder einer Smartphone-App dokumentiert werden. Eine allgemeine Pflicht zur ausschließlich elektronischen Zeiterfassung folgt aus dem BAG-Beschluss von 2022 nicht.
  • Hybrides Arbeiten braucht einheitliche Regeln: Wer zwischen Büro und Homeoffice wechselt, sollte Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Pausen nach denselben betrieblichen Vorgaben dokumentieren können.

Was ist mit der Arbeitszeiterfassung im Homeoffice gemeint?

Die Arbeitszeiterfassung im Homeoffice bezeichnet die systematische Dokumentation der Arbeitszeit, die Beschäftigte von zu Hause aus leisten. Erfasst werden insbesondere Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit. Pausen müssen bei der Ermittlung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit berücksichtigt werden. Auch geleistete Überstunden sollen nachvollziehbar sein.

Die Erfassung kann beispielsweise über Stundenzettel, Excel-Tabellen oder digitale Zeiterfassungssysteme erfolgen. Bei einer digitalen Lösung können Mitarbeitende ihre Zeiten über den Browser oder eine Smartphone-App buchen – unabhängig davon, ob sie gerade im Büro oder im Homeoffice arbeiten.

Ziel ist eine verlässliche und nachvollziehbare Arbeitszeitdokumentation, die Beschäftigten und Arbeitgebern einen Überblick über geleistete Stunden gibt und die Einhaltung betrieblicher Arbeitszeitregelungen unterstützt.

Warum ist die Zeiterfassung im Homeoffice wichtig?

Eine verlässliche Zeiterfassung im Homeoffice schafft Transparenz über geleistete Arbeitsstunden und hilft, betriebliche Arbeitszeitregelungen einzuhalten. Gerade bei flexiblen Arbeitszeiten ist es wichtig, dass Arbeitsbeginn, Arbeitsende, Pausen und Überstunden nachvollziehbar dokumentiert werden.

Davon profitieren Beschäftigte und Unternehmen gleichermaßen:

  • Transparenz für Beschäftigte: Mitarbeitende behalten den Überblick über ihre Arbeitszeiten, Zeitkonten und gegebenenfalls geleistete Überstunden.
  • Einhaltung von Arbeitszeitregeln: Die Dokumentation unterstützt Arbeitgeber dabei, Arbeitszeiten zu prüfen und die Einhaltung gesetzlicher Höchstarbeitszeiten sowie vorgeschriebener Ruhezeiten zu organisieren.
  • Nachvollziehbare Abrechnung: Erfasste Zeiten können als Grundlage für die Prüfung von Überstunden, Zuschlägen und abrechnungsrelevanten Arbeitsstunden dienen.
  • Bessere Organisation hybrider Arbeit: Arbeitszeiten lassen sich unabhängig davon dokumentieren, ob Beschäftigte im Büro oder von zu Hause arbeiten.
  • Abgrenzung von Arbeit und Freizeit: Die Dokumentation kann helfen, Arbeitszeiten und Unterbrechungen bewusster zu gestalten und überlange Arbeitstage zu erkennen.

Wichtig: Arbeitszeiterfassung bedeutet nicht automatisch Leistungs- oder Verhaltensüberwachung. Unternehmen müssen festlegen, zu welchen Zwecken Arbeitszeitdaten verarbeitet werden und wer darauf zugreifen darf. Die datenschutzrechtlichen Anforderungen erläutert unser Beitrag Zeiterfassung und Datenschutz.

Ist die Zeiterfassung im Homeoffice gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. Die Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung gilt grundsätzlich auch im Homeoffice. Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfasst wird – unabhängig davon, ob sie im Betrieb, von zu Hause oder an wechselnden Arbeitsorten tätig sind.

Für die praktische Umsetzung sind insbesondere folgende Punkte wichtig:

  • Beginn, Ende und Dauer: Die tatsächlich geleistete tägliche Arbeitszeit muss nachvollziehbar erfasst werden.
  • Pausen: Ruhepausen zählen grundsätzlich nicht zur Arbeitszeit. Sie müssen bei der Berechnung der geleisteten Stunden berücksichtigt werden.
  • Überstunden: Auch Arbeitsstunden, die über die vereinbarte oder regelmäßige Arbeitszeit hinausgehen, müssen in der Dokumentation berücksichtigt werden.
  • Verantwortung des Arbeitgebers: Beschäftigte können ihre Arbeitszeiten selbst eintragen. Der Arbeitgeber bleibt jedoch für die Einrichtung und Organisation eines geeigneten Erfassungssystems verantwortlich.
  • Erfassungsmethode: Aus dem BAG-Beschluss folgt keine allgemeine Pflicht, Arbeitszeiten ausschließlich elektronisch zu dokumentieren.

Auch bei Vertrauensarbeitszeit oder hybriden Arbeitsmodellen entfällt die Erfassungspflicht nicht. Unternehmen sollten deshalb klare Regeln für Zeitbuchungen, Pausen und nachträgliche Korrekturen festlegen.

Die gesetzlichen Vorgaben zu Pausen und Ruhezeiten gelten im Homeoffice ebenso wie im Betrieb.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Beschluss vom 13. September 2022 (Az. 1 ABR 22/21) festgestellt, dass Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet sind, ein System zur Erfassung der geleisteten Arbeitszeit einzuführen.

Homeoffice-Tage dokumentieren: Was ist für steuerliche Nachweise wichtig?

Wer regelmäßig im Homeoffice arbeitet, sollte nicht nur seine Arbeitszeiten, sondern bei Bedarf auch die Tage mit Tätigkeit von zu Hause nachvollziehbar dokumentieren. Diese Angaben können beispielsweise für interne Auswertungen oder als Grundlage für steuerliche Nachweise hilfreich sein.

Für die steuerliche Berücksichtigung von Homeoffice-Tagen gelten eigene Voraussetzungen. Die Tagespauschale beträgt grundsätzlich 6 Euro pro begünstigtem Kalendertag, höchstens 1.260 Euro im Jahr. Ob ein Tag berücksichtigt werden kann, hängt von den jeweiligen steuerlichen Bedingungen ab.

Wichtig: Eine Arbeitszeitbuchung belegt nicht automatisch, dass die Voraussetzungen für die steuerliche Tagespauschale erfüllt sind. Unternehmen können Homeoffice-Tage organisatorisch gesondert dokumentieren, beispielsweise über eine entsprechende Kennzeichnung im System. Ob und wie dies mit der eingesetzten Software möglich ist, sollte vorab geprüft werden.

Homeoffice, mobiles Arbeiten und hybrides Arbeiten: Was ist der Unterschied?

Homeoffice, mobiles Arbeiten und hybrides Arbeiten ermöglichen Beschäftigten, außerhalb des klassischen Büroarbeitsplatzes tätig zu sein. Die Begriffe beschreiben jedoch unterschiedliche Arbeitsformen:

  • Homeoffice: Beschäftigte arbeiten von zu Hause aus. Wird dort ein vom Arbeitgeber fest eingerichteter Bildschirmarbeitsplatz im Sinne der Arbeitsstättenverordnung genutzt, spricht man rechtlich von Telearbeit.
  • Mobiles Arbeiten: Die Arbeit wird außerhalb des Betriebs an wechselnden Orten erledigt, beispielsweise unterwegs, bei Kunden oder im Zug. Welche Arbeitsorte zulässig sind, richtet sich nach den betrieblichen Vereinbarungen.
  • Hybrides Arbeiten: Beschäftigte wechseln zwischen der Arbeit im Unternehmen und außerhalb des Betriebs, beispielsweise zwischen Büro und Homeoffice.

Für die Arbeitszeiterfassung gelten unabhängig vom Arbeitsort grundsätzlich dieselben Anforderungen. Arbeitsbeginn, Arbeitsende und geleistete Arbeitsstunden müssen nachvollziehbar dokumentiert werden.

Praxisbeispiel: Eine Mitarbeiterin beginnt ihren Arbeitstag im Büro und erfasst den Arbeitsbeginn am Zeiterfassungsterminal. Am Nachmittag arbeitet sie im Homeoffice weiter und bucht das Arbeitsende über den Browser. Ein System, das beide Erfassungswege zusammenführt, erleichtert die Dokumentation der gesamten Tagesarbeitszeit.

Unternehmen sollten für solche Arbeitsmodelle klare Regeln festlegen: Welche Erfassungswege sind erlaubt? Wie werden Unterbrechungen und Pausen gebucht? Was gilt beim Wechsel des Arbeitsortes? So bleibt die Zeiterfassung auch bei flexiblen Arbeitsformen nachvollziehbar.

Methoden zur Zeiterfassung im Homeoffice

Für die Arbeitszeiterfassung im Homeoffice stehen verschiedene Methoden zur Verfügung. Beschäftigte können ihre Zeiten beispielsweise auf einem Stundenzettel notieren, in einer Excel-Tabelle dokumentieren oder über eine digitale Zeiterfassung buchen.

Welche Methode sich eignet, hängt unter anderem von der Unternehmensgröße, den Arbeitszeitmodellen und der Häufigkeit des Wechsels zwischen Büro und Homeoffice ab. Besonders bei hybrider Arbeit ist wichtig, dass alle Zeitbuchungen nachvollziehbar zusammengeführt werden können.

MethodeVorteileWas Unternehmen beachten sollten
Stundenzettel auf PapierEinfacher Einstieg ohne zusätzliche SoftwareEinträge, Korrekturen und Auswertungen müssen manuell verwaltet werden
Excel-TabelleIndividuell gestaltbar und digital bearbeitbarEinheitliche Vorlagen, Zugriffsrechte und verlässliche Datenpflege sind wichtig
Zeiterfassung im BrowserArbeitszeiten lassen sich am Computer buchen; zentrale Verwaltung ist möglichInternetzugang, Benutzerkonten und klare Buchungsregeln erforderlich
Zeiterfassungs-AppZeitbuchungen per Smartphone, auch bei wechselnden ArbeitsortenGeräteverfügbarkeit, Datenschutz und betriebliche Nutzungsvorgaben klären
Kombinierte ZeiterfassungBrowser, App und gegebenenfalls Terminals lassen sich für hybride Arbeit verbindenDas System sollte Buchungen aus unterschiedlichen Erfassungswegen einheitlich zusammenführen

Für Unternehmen mit regelmäßigem Homeoffice und hybriden Teams kann eine digitale Lösung die Verwaltung erleichtern. Die TimO-Zeiterfassung ermöglicht die Kombination verschiedener Erfassungswege und eine zentrale Verwaltung der Zeitbuchungen. Entscheidend ist jedoch nicht allein die Technik, sondern dass Arbeitszeiten vollständig, nachvollziehbar und nach einheitlichen Regeln erfasst werden.

Welche Vorteile bietet eine cloudbasierte Zeiterfassung im Homeoffice?

Welche Vorteile bietet eine cloudbasierte Zeiterfassung im Homeoffice?

Eine cloudbasierte Zeiterfassung ermöglicht es Beschäftigten, ihre Arbeitszeiten über eine internetbasierte Anwendung zu dokumentieren. Das ist besonders praktisch, wenn Mitarbeitende regelmäßig zwischen Homeoffice und Büro wechseln.

Die Zeitbuchungen werden in einem gemeinsamen System verwaltet. Dadurch müssen Unternehmen Arbeitszeitnachweise nicht aus verschiedenen Stundenzetteln oder Excel-Dateien zusammentragen.

Für die betriebliche Organisation bietet eine digitale Lösung insbesondere folgende Möglichkeiten:

  • Zentrale Arbeitszeitverwaltung: Zeitbuchungen aus unterschiedlichen Arbeitsorten und Erfassungswegen können gemeinsam ausgewertet werden.
  • Arbeitszeitkonten im Überblick: Beschäftigte und berechtigte Verantwortliche können geleistete Stunden und Zeitkonten nachvollziehen.
  • Einheitliche Arbeitszeitregeln: Unterschiedliche Arbeitszeitmodelle, Soll-Arbeitszeiten und Pausenregelungen lassen sich im System berücksichtigen.
  • Nachvollziehbare Korrekturen: Für vergessene oder fehlerhafte Buchungen können Unternehmen einen geregelten Korrekturprozess festlegen.
  • Flexible Nutzung: Mitarbeitende können ihre Zeiten im Homeoffice über den Browser und bei Bedarf über eine Smartphone-App erfassen.

Wichtig: Auch bei einer digitalen Lösung müssen Beschäftigte ihre Arbeitszeiten zuverlässig buchen. Die Software unterstützt die Dokumentation und Verwaltung, ersetzt aber keine klaren betrieblichen Regeln.

Wie funktioniert die Zeiterfassung im Homeoffice über den Browser?

Wie funktioniert die Zeiterfassung im Homeoffice über den Browser?

Bei der Online-Zeiterfassung im Homeoffice melden sich Beschäftigte über einen Webbrowser an ihrem Zeiterfassungssystem an. So können sie ihre Arbeitszeiten direkt am Computer dokumentieren, ohne dafür ein separates Zeiterfassungsterminal zu benötigen.

Ein typischer Ablauf sieht so aus:

  1. Arbeitsbeginn buchen: Zu Beginn des Arbeitstages wird die Arbeitszeit im System gestartet.
  2. Pausen erfassen: Bei einer Arbeitsunterbrechung wird die Pause entsprechend den betrieblichen Vorgaben gebucht.
  3. Arbeitsende dokumentieren: Nach Abschluss der Arbeit wird die Zeitbuchung beendet.
  4. Arbeitszeiten prüfen: Beschäftigte können ihre erfassten Zeiten kontrollieren und gegebenenfalls eine Korrektur nach dem vorgesehenen Verfahren veranlassen.

Besonders bei hybriden Arbeitsmodellen ist die Browser-Zeiterfassung praktisch: Mitarbeitende können beispielsweise einen Arbeitstag im Büro beginnen und später im Homeoffice fortsetzen. Voraussetzung ist, dass die verwendeten Erfassungswege im Unternehmen aufeinander abgestimmt sind.

Eine digitale Zeiterfassung kann außerdem unterschiedliche Arbeitszeitmodelle, Soll-Arbeitszeiten, Pausenregelungen und Zeitkonten berücksichtigen. Welche Einstellungen erforderlich sind, hängt von den betrieblichen Vereinbarungen ab.

Zeiterfassung im Homeoffice per Smartphone-App

Zeiterfassung im Homeoffice per Smartphone-App

Neben der Erfassung über den Browser können Beschäftigte ihre Arbeitszeiten im Homeoffice auch per Smartphone-App dokumentieren. Das ist besonders praktisch, wenn sie nicht dauerhaft am Computer arbeiten oder regelmäßig zwischen Homeoffice, Büro und anderen Arbeitsorten wechseln.

Mit der TimO-Zeiterfassungs-App lassen sich Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Pausen mobil buchen. Die erfassten Zeiten werden im TimO-System zusammengeführt und können dort entsprechend den eingerichteten Berechtigungen eingesehen und ausgewertet werden.

Für hybride Teams ist die Kombination verschiedener Erfassungswege besonders hilfreich: Mitarbeitende können ihre Arbeitszeiten je nach Arbeitsort über den Browser, die App oder ein Zeiterfassungsterminal dokumentieren, ohne getrennte Stundenzettel führen zu müssen.

Die mobile Zeiterfassung dient dabei der Dokumentation der Arbeitszeit. Eine kontinuierliche Standortüberwachung ist dafür nicht erforderlich.

Die Möglichkeiten zur Zeiterfassung im Homeoffice sind vielfältig. Traditionell wurden Stundenzettel oder Excel-Tabellen genutzt. Die passende Methode hängt von den individuellen Bedürfnissen ab. Das Bundesarbeitsgericht macht keine Vorgaben hinsichtlich Anweisung und Form. Zur Arbeitszeiterfassung im Homeoffice kann nach Auffassung des BAG – je nach Tätigkeit und Unternehmen

Welche Arbeitszeiten müssen im Homeoffice dokumentiert werden?

Welche Arbeitszeiten müssen im Homeoffice dokumentiert werden?

Bei der Zeiterfassung im Homeoffice müssen Beginn, Ende und Dauer der tatsächlich geleisteten täglichen Arbeitszeit nachvollziehbar dokumentiert werden. Das gilt auch dann, wenn Beschäftigte ihre Arbeitszeit flexibel einteilen oder zwischen Homeoffice und Büro wechseln.

Für eine vollständige und verständliche Arbeitszeitdokumentation sind insbesondere diese Angaben relevant:

AngabeBeispiel
Arbeitsbeginn08:00 Uhr
Arbeitsende17:00 Uhr
Pausen12:00 bis 12:30 Uhr
Tatsächlich geleistete Arbeitszeit8 Stunden 30 Minuten

Beispiel: Eine Mitarbeiterin beginnt im Homeoffice um 08:00 Uhr, macht von 12:00 bis 12:30 Uhr Pause und beendet ihre Arbeit um 17:00 Uhr. Aus der Anwesenheitsspanne von neun Stunden ergibt sich nach Abzug der Pause eine Arbeitszeit von acht Stunden und 30 Minuten.

Auch Arbeitsstunden, die über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen, müssen in der tatsächlichen Zeiterfassung berücksichtigt werden. Ob daraus vergütungspflichtige Überstunden entstehen oder ein Zeitguthaben folgt, richtet sich nach den jeweils geltenden arbeitsvertraglichen, tariflichen und betrieblichen Regelungen.

Bei einem Wechsel zwischen Büro und Homeoffice sollten die einzelnen Zeitbuchungen so zusammengeführt werden, dass die gesamte tägliche Arbeitszeit nachvollziehbar bleibt.

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Kernarbeitszeit und Gleitzeit im Homeoffice: Was gilt?

Auch im Homeoffice können Unternehmen Kernarbeitszeiten festlegen. Dabei handelt es sich um bestimmte Zeitfenster, in denen Beschäftigte grundsätzlich für die Zusammenarbeit zur Verfügung stehen sollen. Welche Anwesenheits- und Erreichbarkeitsregeln gelten, ergibt sich aus den jeweiligen betrieblichen Vereinbarungen.

Beispiel: Ein Unternehmen vereinbart eine Kernarbeitszeit von 10:00 bis 15:00 Uhr. Mitarbeitende können ihren Arbeitstag innerhalb des vorgesehenen Gleitzeitrahmens früher beginnen oder später beenden. So bleibt die Arbeitszeit flexibel, während gemeinsame Besprechungen und Abstimmungen planbar sind.

Kernarbeitszeit und Arbeitszeiterfassung sind jedoch nicht dasselbe. Auch bei einer vereinbarten Kernarbeitszeit müssen die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden dokumentiert werden. Dazu gehören Arbeitsbeginn, Arbeitsende und die für die Berechnung der Arbeitszeit relevanten Pausen.

Bei der Gestaltung solcher Modelle sollten Unternehmen außerdem die gesetzlichen Ruhepausen, Ruhezeiten und Höchstarbeitszeiten berücksichtigen. Eine Kernarbeitszeit bedeutet nicht, dass vorgeschriebene Pausen entfallen oder grundsätzlich erst danach genommen werden dürfen.

Pausen und Ruhezeiten im Homeoffice

Auch im Homeoffice gelten die gesetzlichen Vorgaben zu Ruhepausen und Ruhezeiten. Beschäftigte müssen ihre Arbeit deshalb nicht nur zuverlässig dokumentieren, sondern auch die vorgeschriebenen Erholungszeiten einhalten.

Für volljährige Beschäftigte gelten nach dem Arbeitszeitgesetz grundsätzlich folgende Regeln:

ArbeitszeitGesetzliche Ruhepause
Bis zu 6 StundenKeine gesetzliche Mindestpause nach § 4 ArbZG
Mehr als 6 bis zu 9 StundenMindestens 30 Minuten
Mehr als 9 StundenMindestens 45 Minuten

Ruhepausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Sie müssen im Voraus feststehen und dürfen nicht einfach an das Ende des Arbeitstages verschoben werden. Beschäftigte dürfen außerdem nicht länger als sechs Stunden hintereinander ohne Ruhepause arbeiten.

Beispiel für die Zeiterfassung im Homeoffice: Eine Mitarbeiterin beginnt um 08:00 Uhr, macht von 12:00 bis 12:30 Uhr Pause und beendet ihren Arbeitstag um 17:00 Uhr. Die Zeitspanne beträgt neun Stunden. Nach Abzug der 30-minütigen Pause ergeben sich 8 Stunden und 30 Minuten tatsächliche Arbeitszeit.

Von den Pausen während des Arbeitstages zu unterscheiden ist die Ruhezeit zwischen zwei Arbeitstagen. Sie beträgt nach § 5 ArbZG grundsätzlich mindestens elf zusammenhängende Stunden. Gesetzlich geregelte Ausnahmen können für bestimmte Tätigkeiten und Branchen gelten.

Für die Zeiterfassung bedeutet das: Unternehmen sollten klare Regeln festlegen, wie Beschäftigte im Homeoffice ihre Pausen und Arbeitsunterbrechungen buchen. So lassen sich die tatsächlich geleisteten Stunden nachvollziehbar ermitteln und Arbeitszeitverstöße leichter erkennen.

Welche Vorteile bietet die digitale Zeiterfassung im Homeoffice?

Eine digitale Zeiterfassung im Homeoffice erleichtert die Dokumentation und Verwaltung von Arbeitszeiten. Besonders bei hybriden Arbeitsmodellen ist es hilfreich, wenn Beschäftigte ihre Zeiten unabhängig vom Arbeitsort erfassen und Unternehmen die Buchungen zentral verwalten können.

Vorteile für Beschäftigte

  • Flexible Zeitbuchung: Arbeitsbeginn, Arbeitsende und Pausen lassen sich je nach System über den Browser oder eine Smartphone-App erfassen.
  • Überblick über geleistete Stunden: Beschäftigte können ihre dokumentierten Arbeitszeiten und gegebenenfalls ihre Zeitkonten nachvollziehen.
  • Transparenz bei Überstunden: Zusätzliche Arbeitsstunden werden sichtbar und können nach den geltenden betrieblichen Regelungen geprüft werden.
  • Weniger manuelle Aufzeichnungen: Separate Stundenzettel oder individuell gepflegte Excel-Dateien können entfallen.

Vorteile für Arbeitgeber

  • Zentrale Arbeitszeitverwaltung: Zeitbuchungen aus Homeoffice und Büro lassen sich in einem gemeinsamen System zusammenführen.
  • Einheitliche Arbeitszeitregeln: Unterschiedliche Arbeitszeitmodelle und Pausenregelungen können systematisch berücksichtigt werden.
  • Einfachere Auswertung: Berechtigte Verantwortliche können Arbeitszeitkonten und erfasste Stunden für betriebliche Aufgaben auswerten.
  • Nachvollziehbare Korrekturen: Ein geregelter Prozess für fehlende oder fehlerhafte Buchungen erleichtert die Verwaltung.

Entscheidend ist eine transparente Nutzung der Arbeitszeitdaten. Unternehmen sollten festlegen, welche Personen auf die Daten zugreifen dürfen und für welche Zwecke sie verwendet werden. Die Zeiterfassung dient in erster Linie der Dokumentation der Arbeitszeit – nicht einer permanenten Leistungs- oder Verhaltensüberwachung.

Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat bei der Zeiterfassung im Homeoffice?

DBesteht im Unternehmen ein Betriebsrat, kann dieser bei der Einführung und Ausgestaltung eines Zeiterfassungssystems wichtige Mitbestimmungsrechte haben. Das gilt auch dann, wenn Beschäftigte ganz oder teilweise im Homeoffice arbeiten.

Arbeitgeber sind bereits gesetzlich verpflichtet, ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einzuführen. Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) hat der Betriebsrat deshalb kein Mitbestimmungsrecht, das auf die erstmalige Einführung eines solchen Systems als solche gerichtet ist.

Bei der konkreten Ausgestaltung bestehen jedoch Mitbestimmungsrechte. Das betrifft insbesondere Regelungen zur Nutzung technischer Einrichtungen, die geeignet sind, das Verhalten oder die Leistung von Beschäftigten zu überwachen. Grundlage ist unter anderem § 87 Abs. 1 Nr. 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).

Für die Zeiterfassung im Homeoffice sollten Arbeitgeber und Betriebsrat daher beispielsweise klären, wie Arbeitszeiten gebucht werden, wer Zugriff auf die erfassten Daten erhält und wie Korrekturen geregelt sind. Eine Betriebsvereinbarung kann dafür verbindliche und transparente Regeln schaffen.

Die gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ersetzt somit nicht die Beteiligung des Betriebsrats bei mitbestimmungspflichtigen Fragen der Umsetzung.

Wie lassen sich Homeoffice-Arbeitszeiten zentral verwalten?

Wenn Beschäftigte zwischen Homeoffice, Büro und mobilem Arbeiten wechseln, sollten ihre Arbeitszeiten einheitlich dokumentiert und zentral verwaltet werden. Unterschiedliche Erfassungswege müssen dabei nicht zu getrennten Zeitaufzeichnungen führen.

Mit einer digitalen Zeiterfassung wie TimO können Unternehmen Zeitbuchungen aus verschiedenen Arbeitsorten in einem System zusammenführen. Arbeitszeitkonten, Pausen und Korrekturen lassen sich dadurch übersichtlicher verwalten.

Wichtig sind dabei klare Zuständigkeiten und Zugriffsrechte: Beschäftigte sollten ihre eigenen Buchungen nachvollziehen können, während berechtigte Verantwortliche die für ihre Aufgaben erforderlichen Daten einsehen und bearbeiten.

So entsteht eine einheitliche Grundlage für die Arbeitszeitverwaltung – unabhängig davon, ob Mitarbeitende im Homeoffice oder im Unternehmen arbeiten.

FAQ – Die wichtigsten Fragen

Wie wird Arbeitszeit im Homeoffice erfasst?

Bei der Zeiterfassung im Homeoffice führen Mitarbeiter ein Protokoll über ihre Arbeitszeiten. Die Erfassung kann via Excel, Stundenzettel, App oder via Web erfolgen.

Ist die Zeiterfassung im Home Office Pflicht? 

Im Homeoffice gelten für Arbeitnehmer dieselben gesetzlichen Regelungen zur Zeiterfassung, wie im Office. Nach dem EuGH-Urteil 2019 und dem BAG-Urteil 2022 zur Arbeitszeiterfassung, gibt es in Deutschland eine grundsätzliche Verpflichtung zur Erfassung der Arbeitszeit.

Was gilt im Homeoffice als Arbeitszeit?

Für die Arbeit im Homeoffice gilt das gleiche Arbeitszeitgesetz wie im Office Arbeitnehmer dürfen maximal acht Stunden pro Tag arbeiten. Pausenzeiten gehören nicht zur Arbeitszeit. Eine Verlängerung der Arbeitszeit auf zehn Stunden pro Arbeitstag ist

Wer muss Arbeitszeiten im Homeoffice erfassen?

Grundsätzlich gilt die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für alle Arbeitnehmer:innen. Einzig ausgenommen sind aktuell leitende Angestellte. Kleine Unternehmen mit 10 oder weniger Mitarbeitern sollen von der Pflicht zur elektronischen Aufzeichnung befreit werden.

Wie werden Pausenzeiten dokumentiert?

Pausenzeiten sollten genauso wie Arbeitszeiten erfasst werden. Viele digitale Tools bieten die Möglichkeit, Pausenzeiten automatisch zu registrieren oder erinnern den Nutzer daran, eine Pause einzugeben.

Wie prüft das Finanzamt die Homeoffice-Tage?

Das Finanzamt kann Belege wie Kalenderaufzeichnungen, Arbeitszeitprotokolle oder Bestätigungen des Arbeitgebers anfordern, um die Homeoffice-Tage zu überprüfen. Eine sorgfältige Dokumentation der Homeoffice-Tage ist daher wichtig.

Wie berechnet man die pro Tag geleisteten Arbeitsstunden?

Die täglichen Arbeitsstunden werden berechnet, indem die Zeit zwischen Arbeitsbeginn und -ende erfasst und die Pausenzeit abgezogen wird. Digitale Tools übernehmen diese Berechnung automatisch und zeigen die geleisteten Stunden direkt an.

Wann wird die elektronische Zeiterfassung im Homeoffice Pflicht?

Aktuell muss die Zeiterfassung laut BAG noch nicht elektronisch erfolgen. Der Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG-E) sieht grundsätzlich die elektronische Erfassung von Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit aller Arbeitnehmer:innen vor. Es wird erwartet, dass der Gesetzgeber bis zum Ende des Jahres 2025 konkrete Regelungen trifft.

Ist digitale Zeiterfassung im Home-Office Pflicht?

Seit dem EuGH-Urteil besteht die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung auch im Home-Office. Das Bundesarbeitsgericht schreibt keine Pflicht zur digitalen Zeiterfassung vor. Mit der geplanten Anpassung des Arbeitszeitgesetzes soll sich dies ändern. Dann wird die digitale Zeiterfassung zur Pflicht. Excel-Tabellen sollen – laut Referentenentwurf – aber weiterhin erlaubt sein.

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Rechtsgrundlagen und weiterführende Quellen

Die rechtlichen Informationen zur Zeiterfassung im Homeoffice beruhen insbesondere auf folgenden gesetzlichen Bestimmungen und Gerichtsentscheidungen:

Gesetzliche Grundlagen

Gerichtsentscheidung

Stand der Quellenprüfung: 15. Oktober 2026. Maßgeblich sind die jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen und die einschlägige Rechtsprechung.

Disclaimer:

Die aufgeführten Urteile, Tipps und Beiträge sind nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig zusammengestellt. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit und Ausschließlichkeit der Inhalte gestellt. Die zur Verfügung gestellten Informationen ersetzen keine individuelle juristische Beratung.

Bildnachweis: despositphotos.com©AndrewLozovyi